Bhutan

Der Name leitet sich vermutlich vom indischen Bhotanta (Bhota = Tibet; Anta = Ende) ab.
Das Land selbst bezeichnet sich als Druk Yul (= "Land des Donnerdrachen").


Tankstelle in der Hauptstadt Thimphu 
2. Reihe:

Punakha Dzong (Dzong = buddistische Klosterburg; links) / Ta Dzong (Mitte) / Haus in traditioneller Bauweise (rechts).

3. Reihe:

Sarchops (= "Das Altvolk") sind aus Indien stammende Indo-Mongolen (links); Drukpas (Ngalongs) sind aus    Tibet eingewanderte Tibeto-Mongolen (rechts), die Machtelite des Landes.

4. Reihe:

Tempelfest in Paro: Die Maskentänze finden zu Ehren von Padmasambhava statt.

5. Reihe:

Höhepunkte des Festes sind das Erscheinen von Yama (= "Gott des Todes", Mitte) und das Ausrollen einer Riesen-Thangka (am letzen Tag des 5-tägigen Tempelfestes); im Mittelpunkt befindet sich Padmasambhava (= "Lotusgeborener") - auch Guru Rinpoche genannt, der im 7. Jh. den tibetiechen Buddhismus nach Bhutan brachte.


Von den ehemals 7 Königreichen im Himalaya hat nur noch Bhutan diesen Status!
Guge gehört seit 1650 zu    Tibet (autonomes Gebiet innerhalb der Volksrepublik    China).
  Ladakh gelangte 1834 unter britsche-indische Oberhoheit. Nach der Teilung Indiens 1947 und dem Waffenstillstandsabkommen zwischen Indien und Pakisten kam der größere (südöstliche) Teil unter indische und der nordwestliche Teil unter pakistanische Verwaltung. Im nordöstlichen Grenzgebiet zu   Tibet besetzte 1962    China ein kleines Stück des Landes. Die königliche Familie lebt noch auf einer alten Burg und ist im indischen Parlament vertreten.
Zanskar wurde zusammen mit Ladakh 1846 dem benachbarten Kaschmir zugeschlagen, gehört wie der größte Teil Ladakhs zur indischen Union. Ein "nomineller" König "regiert" noch in der "Hauptstadt" Padam.
  Sikkim war nominell ein Königreich (seit 1890 britisch-indisches Protektorat) bis es 1975 der 22. Bundesstaat Indiens wurde.
Mustang ist nur noch eine tibetisch-buddhistiche Exklave im hinduistischen  Nepal (das 2008 Republik wurde). Dem "König" von Mustang werden weiterhin einige angestammte Privilegien gewährt.